Die Leistungen der Pflegeversicherung werden generell eher vermindert als sie erhöht werden. Wer in die Pflegeversicherung monatlich nicht nur einzahlt sondern dahingehend Forderungen stellt wird dies bestimmt nicht nur einmal erlebt haben. Es ist zwar nachvollziehbar, dass Pflegekassen wie auch Krankenkassen gewisse Grenzen ziehen müssen. Für mich nicht nachvollziehbar ist jedoch wie mit welcher Ignoranz Pflegeversicherungen Themenfelder angehen, bei denen durchaus Einsparungen möglich, ja sogar erforderlich wären.
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Die Rede ist von diversen Manipulationen an Pflegedokumentationen oder anders ausgedrückt, den „geschönten Dokumentationen“. In einem vorangegangenen Artikel wurde auf die Unterschiede zwischen stationärer und ambulanter Altenpflege hinsichtlich der Abrechnungen hingewiesen.
Manche Pflegekassen dementieren manipulierte Dokumentation im Pflegeheim
Die schriftliche Anfrage an verschiedene deutsche Pflegeversicherungen in diesem Zusammenhang hat ein für mich sehr ernüchterndes Ergebnis an den Tag gebracht. Einzelne Pflegekassen wollen sogar von manipulierter Pflegedokumentation noch nie etwas gehört haben. Hier eine Zusammenfassung der nicht ganz der Realität entsprechenden Antworten:
Uns ist nicht bekannt, dass diese Pflegedokumentationen „gerne mal geschönt“ werden
Wird bei dieser Pflegekasse – deren Namen hier bewusst weggelassen wird – tatsächlich geglaubt, dass das allgemein bekannte Manipulieren nur reine Phantasie bzw. eine höchst seltene Ausnahme ist? Die Frage warum es den Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Pflegedokumentation gibt wurde leider trotz nochmaliger Nachfrage nicht beantwortet.
Nur eine einzige Pflegekasse – und das wirkt m.E. hinsichtlich einer offenbar vorhandener Ignoranz erschreckend – gestand ein, dass die angesprochenen manipulierten Pflegedokumentationen ein unumstößlicher Fakt sind. Ein „Aber“ ist jedoch auch hier enthalten was die eigentliche Grundhaltung erneut schmälert. Die Dokumentationen werden bei Erst- bzw. Höherstufungen der Pflegestufe…
… geprüft und mit den tatsächlichen Verhältnissen verglichen, was bei schwerwiegenden Abweichungen ebenfalls zu entsprechenden Konsequenzen führen kann…
Im weiteren wird die nicht erforderliche Unterzeichnung durch Angehörige bzw. Betreuer als nicht durchführbar dargestellt.
… der oft unzuverlässigen Verfügbarkeit der Angehörigen und Betreuer leider nicht flächendeckend in die Praxis umsetzen.
Betreuer und Angehörige werden für manipulierte Dokumentation im Pflegeheim verantwortlich gemacht
Nicht anderes bedeutet unter dem Strich das zuletzt erwähnte Zitat einer Pflegekasse.
Speziell was die Gruppe der Betreuer betrifft ist diese „unzuverlässige Verfügbarkeit“ absolut nicht nachvollziehbar. Betreuer, ob ehrenamtlich oder beruflich tätig, werden von einer Betreuerbehörde bzw. dem Betreuungsgericht eingesetzt. Wird hier eine Unzuverlässigkeit festgestellt so muss erwartet werden, dass die zuständige Aufsicht entsprechend einschreitet, den Betreuer an seine Pflichten erinnert oder diesen ggf. seines Amtes enthebt.
Eine Unzuverlässigkeit müsste natürlich vom Pflegeheim entsprechend gemeldet werden, was angesichts der Wichtigkeit dieses Personenkreises vorausgesetzt werden muss! Erfolgt dies nicht dürfen sich die Betreuungsbehörden nicht wundern, wenn an dem ganzen System größere Zweifel aufkommen.
Eine weitere Pflegekasse ging davon aus, dass sich hinter dieser Anfrage ein konkreter Verdacht befindet und wollte gezielte Angaben bzw. Beweise von mir haben. Die Anfrage stützte sich allerdings nicht auf einen konkreten Verdachtsfall sondern „lediglich“ auch das Warum – warum keine besseren Kontrollen stattfinden.
Dies wurde auch von dieser Pflegekasse nicht beantwortet.
Der medizinische Dienst als Kontrollinstanz
Von den wenigen Pflegekassen die sich generell zur Problematik Dokumentation im Pflegeheim geäußert haben wurde ich mehrfach auf den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenkassen verwiesen. Dieser würde bei seinen Besuchen die Pflegedokumentation entsprechend überprüfen. Doch hier stellt sich eine ganz entscheidende Frage:
Woran will der MDK bei einer angenommen heutigen Kontrolle „Falscheintragungen“ in der Dokumentation von vor 3 Wochen oder mehr erkennen?
Hier wird leider immer von den ganz schwerwiegenden Pflegefehlern ausgegangen. Dabei macht es keinen entscheidenden Unterschied ob schwerer Pflegefehler oder „weniger schwer“. Gerade die zunächst harmlos wirkenden Pflegefehler können sich über die Zeit hinweg zu immer komplexeren Missständen ausweiten. Auf die aufklärenden Hinweise des Pflegepersonals oder der Heimleitung wird der MDK hier wohl verzichten müssen.
Vor diesem nicht verdrängbaren Hintergrund ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen nicht wirklich als eine effektive Kontrollinstanz von (geschönten) Pflegedokumentationen zu betrachten.
One Reply to “Haltung der Pflegekassen zur Dokumentation”