Haltung der Pflegekassen zur Dokumentation

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden generell eher vermindert als sie erhöht werden. Wer in die Pflegeversicherung monatlich nicht nur einzahlt sondern dahingehend Forderungen stellt wird dies bestimmt nicht nur einmal erlebt haben. Es ist zwar nachvollziehbar, dass Pflegekassen wie auch Krankenkassen gewisse Grenzen ziehen müssen. Für mich nicht nachvollziehbar ist jedoch wie mit welcher Ignoranz Pflegeversicherungen Themenfelder angehen, bei denen durchaus Einsparungen möglich, ja sogar erforderlich wären.

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Die Rede ist von diversen Manipulationen an Pflegedokumentationen oder anders ausgedrückt, den „geschönten Dokumentationen“. In einem vorangegangenen Artikel wurde auf die Unterschiede zwischen stationärer und ambulanter Altenpflege hinsichtlich der Abrechnungen hingewiesen.

Manche Pflegekassen dementieren manipulierte Dokumentation im Pflegeheim

Die schriftliche Anfrage an verschiedene deutsche Pflegeversicherungen in diesem Zusammenhang hat ein für mich sehr ernüchterndes Ergebnis an den Tag gebracht. Einzelne Pflegekassen wollen sogar von manipulierter Pflegedokumentation noch nie etwas gehört haben. Hier eine Zusammenfassung der nicht ganz der Realität entsprechenden Antworten:

Uns ist nicht bekannt, dass diese Pflegedokumentationen „gerne mal geschönt“ werden

Wird bei dieser Pflegekasse – deren Namen hier bewusst weggelassen wird – tatsächlich geglaubt, dass das allgemein bekannte Manipulieren nur reine Phantasie  bzw. eine höchst seltene Ausnahme ist? Die Frage warum es den Unterschied zwischen stationärer und ambulanter Pflegedokumentation gibt wurde leider trotz nochmaliger Nachfrage nicht beantwortet.

Nur eine einzige Pflegekasse – und das wirkt m.E. hinsichtlich einer offenbar vorhandener Ignoranz erschreckend – gestand ein, dass die angesprochenen manipulierten Pflegedokumentationen ein unumstößlicher Fakt sind. Ein „Aber“ ist jedoch auch hier enthalten was die eigentliche Grundhaltung erneut schmälert. Die Dokumentationen werden bei Erst- bzw. Höherstufungen der Pflegestufe…

… geprüft und mit den tatsächlichen Verhältnissen verglichen, was bei schwerwiegenden Abweichungen ebenfalls zu entsprechenden Konsequenzen führen kann…

Im weiteren wird die nicht erforderliche Unterzeichnung durch Angehörige bzw. Betreuer als nicht durchführbar dargestellt.

… der oft unzuverlässigen Verfügbarkeit der Angehörigen und Betreuer leider nicht flächendeckend in die Praxis umsetzen.

Betreuer und Angehörige werden für manipulierte Dokumentation im Pflegeheim verantwortlich gemacht

Nicht anderes bedeutet unter dem Strich das zuletzt erwähnte Zitat einer Pflegekasse.

Speziell was die Gruppe der Betreuer betrifft ist diese „unzuverlässige Verfügbarkeit“ absolut nicht nachvollziehbar. Betreuer, ob ehrenamtlich oder beruflich tätig, werden von einer Betreuerbehörde bzw. dem Betreuungsgericht eingesetzt. Wird hier eine Unzuverlässigkeit festgestellt so muss erwartet werden, dass die zuständige Aufsicht entsprechend einschreitet, den Betreuer an seine Pflichten erinnert oder diesen ggf. seines Amtes enthebt.

Eine Unzuverlässigkeit müsste natürlich vom Pflegeheim entsprechend gemeldet werden, was angesichts der Wichtigkeit dieses Personenkreises vorausgesetzt werden muss! Erfolgt dies nicht dürfen sich die Betreuungsbehörden nicht wundern, wenn an dem ganzen System größere Zweifel aufkommen.

Eine weitere Pflegekasse ging davon aus, dass sich hinter dieser Anfrage ein konkreter Verdacht befindet und wollte gezielte Angaben bzw. Beweise von mir haben. Die Anfrage stützte sich allerdings nicht auf einen konkreten Verdachtsfall sondern „lediglich“ auch das Warum – warum keine besseren Kontrollen stattfinden.

Dies wurde auch von dieser Pflegekasse nicht beantwortet.

Der medizinische Dienst als Kontrollinstanz

Von den wenigen Pflegekassen die sich generell zur Problematik Dokumentation im Pflegeheim geäußert haben wurde ich mehrfach auf den MDK, den medizinischen Dienst der Krankenkassen verwiesen. Dieser würde bei seinen Besuchen die Pflegedokumentation entsprechend überprüfen. Doch hier stellt sich eine ganz entscheidende Frage:

Woran will der MDK bei einer angenommen heutigen Kontrolle „Falscheintragungen“ in der Dokumentation von vor 3 Wochen oder mehr erkennen?

Hier wird leider immer von den ganz schwerwiegenden Pflegefehlern ausgegangen. Dabei macht es keinen entscheidenden Unterschied ob schwerer Pflegefehler oder „weniger schwer“. Gerade die zunächst harmlos wirkenden Pflegefehler können sich über die Zeit hinweg zu immer komplexeren Missständen ausweiten. Auf die aufklärenden Hinweise des Pflegepersonals oder der Heimleitung wird der MDK hier wohl verzichten müssen.

Vor diesem nicht verdrängbaren Hintergrund ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen nicht wirklich als eine effektive Kontrollinstanz von (geschönten) Pflegedokumentationen zu betrachten.

Sozialgesetzbuch und Pflegealltag – ein Spagat voller Lügen

Im § 15 des 11. Sozialgesetzbuches werden die Pflegestufen und die damit einhergehenden Zeitaufwendungen geregelt.

Demnach wären für

  • Pflegestufe 1 – mindestens 90 Minuten
  • Pflegestufe 2 – mindestens 3 Stunden
  • Pflegestufe 3 – mindestens 5 Stunden

an zeitlichem Pflegeaufwand erforderlich. Diese Zeiten sind jeweils als Tagesdurchschnitt zu sehen.

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Eine Pflegezeit, auf die der Pflegebedürftige also einen Anspruch hätte. Die Realität in den deutschen Pflegeeinrichtungen sieht allerdings anders aus. Nicht zuletzt aus Personalmangel heraus ist es den Pflegekräften gar nicht möglich die o.g. Pflegezeiten dem einzelnen Bewohner zur Verfügung zu stellen.

Aus dieser Perspektive betrachtet gaukelt der § 15 des XI. Sozialgesetzbuches jedem Pflegebedürftigen eine Pflegesituation vor, die es in der realen Welt fernab von trockenen Gesetzestexten gar nicht gibt. Mit anderen Worten, die Bundesrepublik Deutschland spielt mit gezinkten Karten und spiegelt eine Pflegesituation wieder, die es so gar nicht gibt bzw. geben kann.

Blauäugige Politiker schaffen menschenunwürdige Gesetze

An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob unsere hochdotierten Schaffenskräfte solcher Pflegegesetze jemals schon im Inneren eines Pflegeheimes gewesen sind bzw. sich mit der dort herrschenden Realität wirklich auseinandergesetzt haben? Das Gegenteil ist mehr als nur anzunehmen!

Nur einmal angenommen, dass auf einer Pflegestation 30 Bewohner leben und 40% von denen der Pflegestufe 2 zugeordnet wären, dann würde dies bedeuten dass bei allein bei 12 Bewohnern insgesamt 36 Stunden Pflegetätigkeit pro Tag geleistet werden müsste. Hierzu kämen dann noch die 18 anderen Bewohner, deren Pflegestufen hier nicht mit einbezogen sind.

Die Rechnung in der Pflege geht nicht auf

In nicht gerade wenigen Einrichtungen sieht die vorhandene Personaldecke so aus, dass zwei Pflegekräfte für 30 und auch mehr Bewohner zuständig sind. Für das Zahlenspiel von eben muss man weder studiert noch promoviert haben um zu erkennen – eine Pflege wie sie die Pflegegesetze vorsehen ist so definitiv nicht zu leisten!

Dass der dadurch entstehende Stress sich negativ dem Pflegebedürftigen gegenüber auswirkt muss ich sicher nicht extra erläutert werden. Die Schuld an speziell dieser Tatsache ist nicht dem Pflegepersonal zuzurechnen, diese liegt zu großen Teilen bei den Damen und Herren der Bundesregierung aber auch mit bei den gewinnoptimierungssüchtigen Heimleitungen der entsprechenden Trägerschaften.

Nichts desto trotz – die Leidtragenden sind und bleiben die Pflegebedürftigen. Auf deren Rücken werden ganzen Tarifrunden ausgetragen – sei uns um die Löhne oder die Pflegesätze spielt hier gar keine Rolle mehr. Nahezu wehrlos sind diese Menschen einem System mit dem Drang nach Macht und Geld ausgeliefert, ein System das ein Land geschaffen hat an dessen Aufbau genau diese Personengruppe der heute Pflegebedürftigen alles andere als unmaßgeblich beteiligt gewesen ist.

Undank ist der Welten Lohn – nirgends passt dieser Spruch besser als hier.

Nichts gegen Hilfsprojekte unterschiedlicher Art und Weise in aller Herren Länder. Wir sollten aber nicht nur den Weitblick über den bundesdeutschen Tellerrand hinaus wagen wenn es um Hilfe und Unterstützung geht. Bei aller Hilfe für andere Länder sollten wir unsere eigenen Bürger und Bürgerinnen nicht ganz vergessen, die sich ihre Hilfsbedürftigkeit auch nicht freiwillig ausgesucht haben.

Pflege in Deutschland – Buchempfehlung

Endstation Altenheim von Anette Dowideit – der Tatensachenbericht einer Journalistin über die Pflege in Deutschland und deren unhaltbaren Zustände und Skandale.

Anette Dowideit hat als pflegebedürftige Person getarnt den Alltag in einem deutschen Pflegeheim über sich ergehen lassen und schildert in diesem Buch die erschreckenden Fakten hinter den Mauern von denen unsere Politik sowie die Öffentlichkeit sehr gerne die Augen verschließen.

Endstation Altenheim legt offen wo die größten Mängel in der Pflege sind und wie sich diese tagtäglich auf die Bewohner von Altenheimen auswirken. Nur wer dieses Buch gelesen hat wird erkennen, dass die teilweise stattfindende „Schönmalerei“ in Sachen Pflege in Deutschland völlig haltlos ist und nur von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll was am besten keiner wissen sollte.

Die Schilderungen im Buch sind für Angehörige wie mich völlig nachvollziehbar und mit keinem Wort übertrieben. Wer selbst einen Blick hinter die Kulissen werfen konnte wird hier an der einen oder anderen Stelle seine eigenen Erlebnisse wieder finden.

So kann und darf es nicht weitergehen, wir alle müssen den Tatsachen ins Auge blicken und endlich aus dem Traum der „heilen Welt in Pflegeheimen“ erwachen.

In einer kurzen Zusammenfassung mit dem Titel „Der Tag an dem ich ein Pflegeheim war“ gibt es einen kleinen Einblick in die Erlebnisse der Journalistin.

Problem Pflegepersonal

Problem Pflegepersonal – ein sehr oft unterschätztes Phänomen das sich ggf. erst in Ernstfällen herauskristallisiert. Es gibt sie durchaus, Pflegekräfte die ihren Beruf ernst nehmen und nicht wegsehen wenn etwas nicht stimmt oder droht in die falsche Richtung zu laufen. Erfahrungen zeigen aber, dass speziell diese Leute ganz klar in der Minderheit sind.

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Problem Pflegepersonal deshalb, denn übt eine Pflegekraft Kritik an den pflegerischen Abläufen gegenüber Vorgesetzten oder der Heimleitung direkt kommt es nicht selten zu einer Form von Mobbing oder Bossing. Ähnlich verhält es sich wenn Angehörige sich mit Beschwerden an das Personal wenden. Diese werden dann nicht gemobbt aber ggf. als notorische Nörgler abgestempelt. Alles ein wenig nach dem Motto „weil nicht kann nicht sein was nicht sein darf“.

Ich benenne es mal als eine „Verliebtheit in die Vorgesetzten“ zum eigenen Schutz vor Ärger und Arbeitsplatzverlust.

Richtig ist diese Haltung ganz ohne Zweifel nicht, denn dieser Mangel an eigener Zivilcourage wird letztlich auf dem Rücken der Pflegebedürftigen ausgetragen die wiederum vom Pflegepersonal abhängig sind. Ein Zustand der gewissermaßen einen Teufelskreis verinnerlicht.

Ob bei der einen oder anderen Pflegekraft die „Angst vor dem Chef“ überwiegt oder ob es tatsächlich die absolute Gleichgültigkeit ist bleibt von Fall zu Fall sehr unterschiedlich gehalten.

Das Problem Pflegepersonal hilft Missstände zu deckeln

Pflegefall
© Gerd Altmann / pixelio.de

Wenn es in dem einen oder anderen Fall zum sprichwörtlichen Knall kommt und Angehörige Pflegemissstände an anderer Stelle kundtun und sich offiziell beschweren ist es nicht selten so, dass jene Pfleger und Pflegerinnen die eine das Heim belastende Aussage machen  k ö n n t e n  dann aus oben besagter Furcht schweigen und lieber von nichts wissen wollen.

Zum reinen Eigenschutz geschieht dieses Schweigen ganz sicher dann, wenn es sich um Beispiele wie dieses handelt, bei dem die Würde eines hilfsbedürftigen Menschen zwar nicht pflegerisch, dafür aber mit abwertenden Worten massivst beschnitten wird. Was hier vielleicht als Ausnahme betitelt wird geschieht öfter als man dies vermuten würde – nicht selten sogar in zwar abgeschwächter Weise vor den anwesenden Angehörigen. Anschließendes Abstreiten selbstredend  inbegriffen.

Das Problem Pflegepersonal ist nicht das einzig existierende in der Pflegewelt, aber dafür ein ganz bedeutendes wenn entweder das eigene Versagen oder die Minderleistung der Heimleitung gedeckelt werden soll.

 

Hauptsache die Dokumentation stimmt

Die Pflegedokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Altenpflege, darauf richtet sich besonders bei Überprüfungen der Pflegeeinrichtung – z.B. durch den medizinischen Dienst (MDK) – ein erhöhtes Augenmerk. Die Dokumentation in der Pflege ist rechtlich betrachtet eine Urkunde.

Bereits hier ist der erste Knackpunkt zu sehen. Urkunden enthalten eigentlich Fakten die den Tatsachen entsprechen. Bei Pflegedokumentationen darf hier nicht unberechtigt öfter mal gezweifelt werden. In keinem Pflegeheim werden Missstände oder Pflegemängel zusätzlich auch noch dokumentiert. Damit würde die jeweilige Pflegekraft geschehen Fehler offiziell zugeben – das Pflegeheim wäre damit angreifbar.

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Heimleitungen sind natürlich sehr daran interessiert, dass die Dokumentation dahingehend stimmt, dass sich keine Mängel erkennen oder beweisen lassen. Verständlich von dieser Seite, mehr als wenig nützlich für die Pflegebedürftigen.

Stationäre und ambulante Pflege gehen unterschiedliche Wege

Pflegedokumentation
© Gerd Altmann / pixelio.de

Während bei den ambulanten Pflegediensten per Unterschrift durch den Betreuer, einen Angehörigen oder dem zu Pflegenden selbst die erbrachte Leistung bestätigt werden muss um bei der Pflegekasse abgerechnet werden zu können ist diese Regelung in der stationären Pflege erheblich „lascher“ geregelt.

Eine monatliche „Überprüfung“ durch Angehörige ist dort nicht vorgesehen, stationäre Einrichtungen haben diesbezüglich völlig freie Hand was zum einen die Komplettheit der Dokumentation betrifft und zum anderen auch deren Korrektheit.

Es besteht zwar das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation, dennoch wäre ein gewisser Kontrollmechanismus durch die notwendige Unterschrift besser in den Vordergrund gerückt. Letztlich ließen sich auch so beginnende Pflegemängel wesentlich früher erkennen und beheben. Zusätzlich wäre es auch im Sinne der Pflegekassen. Wer weiß schon, was Pflegeheime alles abrechnen ohne es tatsächlich geleistet zu haben?

Sicherlich sind es nur die schwarzen Schafe aller Einrichtungen, doch bereits „1 Fall“ ist schon einer zu viel. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Was sagen die Pflegekassen dazu?

Im Zusammenhang mit der Dokumentation in der Pflege, insbesondere den Unterschied in der Handhabung zwischen ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen wurden jetzt Anfragen an verschiedene deutsche Krankenkasse gestellt. Deren Antwort bzw. eine Auswertung hierzu gibt es in einem eigenen Artikel zusammengefasst sobald diese hier vorliegen.

Was auf den ersten Blick vielleicht einen Mehraufwand bedeutet wirkt sich nicht nur positiv für die finanzielle Seite (Pflegekassen) aus sondern schützt gewissermaßen auch die Bewohner von Pflegeheimen.

Weil nicht sein kann was nicht sein darf

Es ist in viele Problembereichen unserer Gesellschaft so, dass totgeschwiegene Missstände – wie geartet sie auch immer sein mögen – nach diesem altgedienten Sprichwort „erledigt“ werden: Weil nicht sein kann was nicht sein darf“. Worüber man nicht spricht das gibt es schlichtweg nicht. Darf man es sich wirklich so leicht machen, speziell wenn es um das Wohlergehen von Hilfsbedürftigen geht?

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An anderer Stelle im Netz habe wurde kürzlich davon berichtet, dass Pflegeheime in Deutschland besser überwacht werden als Atomkraftwerke. Nur mal angenommen dem wäre tatsächlich so, dann müsste es in unserem Land mehr Super-GAU´s in diesen Anlagen geben wie es aufgedeckte Pflegemissstände in einschlägigen Einrichtungen der Altenpflege gibt.

EinspruchAbgesehen davon dass dieser Vergleich ein wenig unpassend erscheint ist es aber eher so, dass bei Problemen in Pflegeeinrichtungen gerne mal die Augen vor der Realität verschlossen werden. Anders ausgedrückt… solange es nicht gleich zu Todesfällen wie z.B. im Saarland kommt werden definitive Pflegefehler gerne mal unter den Teppich gekehrt.

Jene Dinge die nicht wirklich ans Tageslicht kommen sprich Öffentlichkeit bleiben verborgen und tragen mit dazu bei, dass die Noten für Pflegeheime ein noch schrägeres Bild ergeben.

Kritikfähigkeit von Pflegeheimen

„Weil nicht sein kann was nicht sein darf“ – dieser Satz spiegelt sich auch im Verhalten bei geäußerter Kritik gegenüber Pflegekräften wieder. Sicher ist natürlich, dass Pflegekräfte an organisatorischen Missständen (Personalmangel etc.) keine Schuld haben und selbst darunter leiden müssen. Nichts desto trotz sind Pflegekräfte zunächst die direkten Ansprechpartner wenn es Grund für Reklamationen gibt.

Da meist – wie schon erwähnt  – Zeit- und/oder Personalmangel herrscht bleibt für ein „richtiges“ Gespräch keine Chance. Im Schnellverfahren kann man nichts klären, Probleme erst recht nicht. Resultat von solchen Unterhaltungen, es wird beschwichtigt, heruntergespielt oder damit argumentiert, dass man „schauen will was sich tun lässt“. Ändern tut sich meist nichts.

Sucht man das Gespräch mit der Heimleitung bedarf es oftmals erst einen Termin, dieser ist dann zeitlich wieder begrenzt und wirkliches Gehör findet man nur selten. Wer hört schon gerne Kritik über sein „Unternehmen“.

Dann gibt es auch noch Heimleitungen deren einzige Reaktion ist

…nehmen Sie Herrn / Frau einfach raus wenn Sie nicht zufrieden sind!

Auch ein Form der Problembewältigung, wenn auch eine sehr merkwürdige. Das Schema „weil nicht sein kann was nicht sein darf“ zieht sich durch alle Ebenen eines Pflegeheims das es mit der Menschlichkeit Pflegebedürftigen gegenüber nicht so genau nimmt.

Es gibt natürlich noch andere Wege die man gehen kann wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Darüber wird ein einem der nachfolgenden Beiträge näher eingegangen.