Hauptsache die Dokumentation stimmt

Die Pflegedokumentation ist ein wichtiger Bestandteil der Altenpflege, darauf richtet sich besonders bei Überprüfungen der Pflegeeinrichtung – z.B. durch den medizinischen Dienst (MDK) – ein erhöhtes Augenmerk. Die Dokumentation in der Pflege ist rechtlich betrachtet eine Urkunde.

Bereits hier ist der erste Knackpunkt zu sehen. Urkunden enthalten eigentlich Fakten die den Tatsachen entsprechen. Bei Pflegedokumentationen darf hier nicht unberechtigt öfter mal gezweifelt werden. In keinem Pflegeheim werden Missstände oder Pflegemängel zusätzlich auch noch dokumentiert. Damit würde die jeweilige Pflegekraft geschehen Fehler offiziell zugeben – das Pflegeheim wäre damit angreifbar.

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Heimleitungen sind natürlich sehr daran interessiert, dass die Dokumentation dahingehend stimmt, dass sich keine Mängel erkennen oder beweisen lassen. Verständlich von dieser Seite, mehr als wenig nützlich für die Pflegebedürftigen.

Stationäre und ambulante Pflege gehen unterschiedliche Wege

Pflegedokumentation
© Gerd Altmann / pixelio.de

Während bei den ambulanten Pflegediensten per Unterschrift durch den Betreuer, einen Angehörigen oder dem zu Pflegenden selbst die erbrachte Leistung bestätigt werden muss um bei der Pflegekasse abgerechnet werden zu können ist diese Regelung in der stationären Pflege erheblich „lascher“ geregelt.

Eine monatliche „Überprüfung“ durch Angehörige ist dort nicht vorgesehen, stationäre Einrichtungen haben diesbezüglich völlig freie Hand was zum einen die Komplettheit der Dokumentation betrifft und zum anderen auch deren Korrektheit.

Es besteht zwar das Einsichtsrecht in die Pflegedokumentation, dennoch wäre ein gewisser Kontrollmechanismus durch die notwendige Unterschrift besser in den Vordergrund gerückt. Letztlich ließen sich auch so beginnende Pflegemängel wesentlich früher erkennen und beheben. Zusätzlich wäre es auch im Sinne der Pflegekassen. Wer weiß schon, was Pflegeheime alles abrechnen ohne es tatsächlich geleistet zu haben?

Sicherlich sind es nur die schwarzen Schafe aller Einrichtungen, doch bereits „1 Fall“ ist schon einer zu viel. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Was sagen die Pflegekassen dazu?

Im Zusammenhang mit der Dokumentation in der Pflege, insbesondere den Unterschied in der Handhabung zwischen ambulanten Pflegediensten und stationären Einrichtungen wurden jetzt Anfragen an verschiedene deutsche Krankenkasse gestellt. Deren Antwort bzw. eine Auswertung hierzu gibt es in einem eigenen Artikel zusammengefasst sobald diese hier vorliegen.

Was auf den ersten Blick vielleicht einen Mehraufwand bedeutet wirkt sich nicht nur positiv für die finanzielle Seite (Pflegekassen) aus sondern schützt gewissermaßen auch die Bewohner von Pflegeheimen.

Weil nicht sein kann was nicht sein darf

Es ist in viele Problembereichen unserer Gesellschaft so, dass totgeschwiegene Missstände – wie geartet sie auch immer sein mögen – nach diesem altgedienten Sprichwort „erledigt“ werden: Weil nicht sein kann was nicht sein darf“. Worüber man nicht spricht das gibt es schlichtweg nicht. Darf man es sich wirklich so leicht machen, speziell wenn es um das Wohlergehen von Hilfsbedürftigen geht?

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An anderer Stelle im Netz habe wurde kürzlich davon berichtet, dass Pflegeheime in Deutschland besser überwacht werden als Atomkraftwerke. Nur mal angenommen dem wäre tatsächlich so, dann müsste es in unserem Land mehr Super-GAU´s in diesen Anlagen geben wie es aufgedeckte Pflegemissstände in einschlägigen Einrichtungen der Altenpflege gibt.

EinspruchAbgesehen davon dass dieser Vergleich ein wenig unpassend erscheint ist es aber eher so, dass bei Problemen in Pflegeeinrichtungen gerne mal die Augen vor der Realität verschlossen werden. Anders ausgedrückt… solange es nicht gleich zu Todesfällen wie z.B. im Saarland kommt werden definitive Pflegefehler gerne mal unter den Teppich gekehrt.

Jene Dinge die nicht wirklich ans Tageslicht kommen sprich Öffentlichkeit bleiben verborgen und tragen mit dazu bei, dass die Noten für Pflegeheime ein noch schrägeres Bild ergeben.

Kritikfähigkeit von Pflegeheimen

„Weil nicht sein kann was nicht sein darf“ – dieser Satz spiegelt sich auch im Verhalten bei geäußerter Kritik gegenüber Pflegekräften wieder. Sicher ist natürlich, dass Pflegekräfte an organisatorischen Missständen (Personalmangel etc.) keine Schuld haben und selbst darunter leiden müssen. Nichts desto trotz sind Pflegekräfte zunächst die direkten Ansprechpartner wenn es Grund für Reklamationen gibt.

Da meist – wie schon erwähnt  – Zeit- und/oder Personalmangel herrscht bleibt für ein „richtiges“ Gespräch keine Chance. Im Schnellverfahren kann man nichts klären, Probleme erst recht nicht. Resultat von solchen Unterhaltungen, es wird beschwichtigt, heruntergespielt oder damit argumentiert, dass man „schauen will was sich tun lässt“. Ändern tut sich meist nichts.

Sucht man das Gespräch mit der Heimleitung bedarf es oftmals erst einen Termin, dieser ist dann zeitlich wieder begrenzt und wirkliches Gehör findet man nur selten. Wer hört schon gerne Kritik über sein „Unternehmen“.

Dann gibt es auch noch Heimleitungen deren einzige Reaktion ist

…nehmen Sie Herrn / Frau einfach raus wenn Sie nicht zufrieden sind!

Auch ein Form der Problembewältigung, wenn auch eine sehr merkwürdige. Das Schema „weil nicht sein kann was nicht sein darf“ zieht sich durch alle Ebenen eines Pflegeheims das es mit der Menschlichkeit Pflegebedürftigen gegenüber nicht so genau nimmt.

Es gibt natürlich noch andere Wege die man gehen kann wenn es zu Schwierigkeiten kommt. Darüber wird ein einem der nachfolgenden Beiträge näher eingegangen.