Der Fachkräfte Mangel im Bereich der Pflege und der Demographische Wandel in Deutschland rufen viele Probleme hervor. Schon jetzt suchen Pflegeeinrichtungen mancherorts vergeblich nach Fachpersonal. Es ist nicht selten, dass Pflegebedürftige oft auf Wartelisten für einen Heimplatz kommen. Die Wartezeit kann mehrere Monate betragen.
Pflegepolitische Tendenzen gehen daher in Richtung häuslicher Betreuung. In Zukunft wird es das Ziel sein, Pflege- oder Hilfebedürftige Senioren so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung zu lassen.
Schon heute nehmen immer mehr Senioren eine häusliche Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa in Anspruch. Bei dieser Form der häuslichen Betreuung ziehen die meist aus Polen stammenden Pflegekräfte bei dem Pflegebedürftigen ein und bieten so eine Vollzeit Betreuung im eignen Heim.
Wichtig ist es jedoch die polnischen Pflegekräfte legal zu beschäftigen.
Der Anteil an Pflegekräften aus Osteuropa die sich nicht legal in Deutschland aufhalten ist relativ groß. Eine illegale Beschäftigung kann nicht nur für die Pflegekraft sondern auch für den Auftraggeber strafrechtliche Folgen haben.
Die beliebteste und meist verbreitete Form der legalen Beschäftigung ist die sogenannte Entsende-Methode. Hierbei wird Personal eines im EU-Ausland sitzenden Unternehmens nach Deutschland entsendet. Das Personal bleibt aber weiterhin sozialversicherungspflichtig im Heimatland beschäftigt und versichert. Diese Möglichkeit ist für den Auftraggeber (Pflegebedürftigen) schnell umzusetzen und mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden.
Vermittelt wird das Personal über Vermittlungsagenturen in Deutschland. Ein Beispiel finden Sie hier: http://www.polnische-haushaltshilfe.net Die Kosten für eine 24h Betreuung im Eigenheim liegen in der Regel zwischen 1500€ und 2000€ im Monat.
Behandlungspflege oder medizinische Leistungen wie Spritzen geben oder Katheter-Pflege können jedoch nicht von den Pflegekräften aus Osteuropa erbracht werden. Auch bei entsprechender Qualifikation wird die Ausbildung in Deutschland derzeit noch nicht anerkannt. Grundpflege und Hauswirtschaftliche Tätigkeiten dürfen jedoch erbracht werden.
Die Situation einer Pflegebedürftigkeit ist für alle Beteiligten nicht einfach. Es sollten jedoch frühzeitig Vorkehrung getroffen werden. Soziale Dienste und Pflegestützpunkte bieten hierzu Informationen.