Sozialgesetzbuch und Pflegealltag – ein Spagat voller Lügen

Im § 15 des 11. Sozialgesetzbuches werden die Pflegestufen und die damit einhergehenden Zeitaufwendungen geregelt.

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Demnach wären für

  • Pflegestufe 1 – mindestens 90 Minuten
  • Pflegestufe 2 – mindestens 3 Stunden
  • Pflegestufe 3 – mindestens 5 Stunden

an zeitlichem Pflegeaufwand erforderlich. Diese Zeiten sind jeweils als Tagesdurchschnitt zu sehen.

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Eine Pflegezeit, auf die der Pflegebedürftige also einen Anspruch hätte. Die Realität in den deutschen Pflegeeinrichtungen sieht allerdings anders aus. Nicht zuletzt aus Personalmangel heraus ist es den Pflegekräften gar nicht möglich die o.g. Pflegezeiten dem einzelnen Bewohner zur Verfügung zu stellen.

Aus dieser Perspektive betrachtet gaukelt der § 15 des XI. Sozialgesetzbuches jedem Pflegebedürftigen eine Pflegesituation vor, die es in der realen Welt fernab von trockenen Gesetzestexten gar nicht gibt. Mit anderen Worten, die Bundesrepublik Deutschland spielt mit gezinkten Karten und spiegelt eine Pflegesituation wieder, die es so gar nicht gibt bzw. geben kann.

Blauäugige Politiker schaffen menschenunwürdige Gesetze

An dieser Stelle muss die Frage erlaubt sein, ob unsere hochdotierten Schaffenskräfte solcher Pflegegesetze jemals schon im Inneren eines Pflegeheimes gewesen sind bzw. sich mit der dort herrschenden Realität wirklich auseinandergesetzt haben? Das Gegenteil ist mehr als nur anzunehmen!

Nur einmal angenommen, dass auf einer Pflegestation 30 Bewohner leben und 40% von denen der Pflegestufe 2 zugeordnet wären, dann würde dies bedeuten dass bei allein bei 12 Bewohnern insgesamt 36 Stunden Pflegetätigkeit pro Tag geleistet werden müsste. Hierzu kämen dann noch die 18 anderen Bewohner, deren Pflegestufen hier nicht mit einbezogen sind.

Die Rechnung in der Pflege geht nicht auf

In nicht gerade wenigen Einrichtungen sieht die vorhandene Personaldecke so aus, dass zwei Pflegekräfte für 30 und auch mehr Bewohner zuständig sind. Für das Zahlenspiel von eben muss man weder studiert noch promoviert haben um zu erkennen – eine Pflege wie sie die Pflegegesetze vorsehen ist so definitiv nicht zu leisten!

Dass der dadurch entstehende Stress sich negativ dem Pflegebedürftigen gegenüber auswirkt muss ich sicher nicht extra erläutert werden. Die Schuld an speziell dieser Tatsache ist nicht dem Pflegepersonal zuzurechnen, diese liegt zu großen Teilen bei den Damen und Herren der Bundesregierung aber auch mit bei den gewinnoptimierungssüchtigen Heimleitungen der entsprechenden Trägerschaften.

Nichts desto trotz – die Leidtragenden sind und bleiben die Pflegebedürftigen. Auf deren Rücken werden ganzen Tarifrunden ausgetragen – sei uns um die Löhne oder die Pflegesätze spielt hier gar keine Rolle mehr. Nahezu wehrlos sind diese Menschen einem System mit dem Drang nach Macht und Geld ausgeliefert, ein System das ein Land geschaffen hat an dessen Aufbau genau diese Personengruppe der heute Pflegebedürftigen alles andere als unmaßgeblich beteiligt gewesen ist.

Undank ist der Welten Lohn – nirgends passt dieser Spruch besser als hier.

Nichts gegen Hilfsprojekte unterschiedlicher Art und Weise in aller Herren Länder. Wir sollten aber nicht nur den Weitblick über den bundesdeutschen Tellerrand hinaus wagen wenn es um Hilfe und Unterstützung geht. Bei aller Hilfe für andere Länder sollten wir unsere eigenen Bürger und Bürgerinnen nicht ganz vergessen, die sich ihre Hilfsbedürftigkeit auch nicht freiwillig ausgesucht haben.

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One Reply to “Sozialgesetzbuch und Pflegealltag – ein Spagat voller Lügen”

  1. Moin Thomas!

    Hast Du bei deinen Zeitangaben nicht berücksichtigt, daß diese für eine ungeübte Person in der häuslichen Pflege gedacht sind und nicht für eine „superschnelle“ Fachpflegekraft?

    Ich zitiere:
    (3) Derzeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muß wöchentlich im Tagesdurchschnitt . . .

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