Die Würde des Menschen – das Deutsche Grundgesetz umschreibt es im Artikel 1 mit ganz einfachen und eigentlich für jeden verständlichen Worten:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Trotzdem ist es in unserem Land nicht der Standard sich an die Würde des Menschen zu halten – weder von staatlicher noch von gesellschaftlicher Seite.
Wäre dem nicht so, dann müsste sich zumindest unsere Regierung längst mit Nachdruck um die Einhaltung der Menschenwürde in Pflegeheimen kümmern und nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes „im trüben stochern“ bzw. nur halbherzige Umsetzungen dahingehend unternehmen.
Die Würde des Menschen im pflegebedürftigen Zustand
In einer nicht ganz geringen Anzahl von Pflegeheimen (Pflegedienste hier mit eingeschlossen) wird meines Erachtens der pflegebedürftige Mensch mehr als „Ware“ betrachtet. Die „Ware Mensch“ ist aus wirtschaftlicher Hinsicht ein lukratives Geschäft für Heime und Pflegedienste. Nicht umsonst sind letztere einst wie Pilze aus dem Boden geschossen.
Verständnis für die Situation der Hilfsbedürftigen wird meist nicht in ausreichender Form entgegen gebracht. Gerne wird vergessen, dass Pflegebedürftige sich mit ihren Einschränkungen alles andere als wohl fühlen und es lieber anders hätten. Sie haben es jedoch nicht selbst in der Hand und sind auf unsere Hilfe bzw. auf die Hilfe der Organisationen angewiesen.
Es sollte für jede Pflegekraft eine Selbstverständlichkeit sein diese Arbeit nicht nur als „Job zum Brötchenverdienen“ zu betrachten sondern als eine besondere Aufgabe am Menschen. Sicherlich spielt auch der Verdienst eine Rolle – jeder muss schließlich von etwas leben – trotzdem hat man es in der Altenpflege wie ich es zu vergleiche pflege nicht mit „Schrauben in einem Lagerregal“ zu tun.
Dies wird leider nur zu gerne vergessen und mit allen möglichen Ausreden zu kaschieren versucht. Oft hört oder liest man von den erschwerten Bedingungen des Personals in Pflegeheimen, von schlechter Bezahlung und Überlastung durch den erforderlichen Verwaltungskram. All dies soll gar nicht groß bestritten werden. Dennoch sind diese Probleme auf einer anderen Ebene entstanden und sollten andernorts diskutiert oder geregelt werden.
Die Pflegebedürftigen haben mit all diesen Schwierigkeiten nichts zu tun, sind nicht verantwortlich dafür und dürfen deswegen nicht als Prellbock gesehen bzw. verwendet werden.
Was nützen uns Pflegekräfte die nicht mit dem gebotenen Respekt sowohl vor dem Alter als auch der Krankheit zu Werke gehen und gerade mal eine Minimalspur an Menschlichkeit zu leisten bereit sind? Mangel an Pflegekräften hin oder her, Pflegekräfte denen es entweder an Qualifikation oder Lust fehlt bringen das ganze System mehr in Verruf als sie ihm Nutzen bringen.
Heimleitungen schauen dem Treiben ruhig zu
Von dieser Kritik nicht ausgenommen sind die Träger von diversen Pflegeheimen bzw. die entsprechenden Heimleitungen.
Um möglichst schwarze Zahlen zu schreiben wird auf eine relativ dünne Personaldecke gesetzt. Betriebswirtschaftlich mag das nachvollziehbar sein. Wenn gerade mal zwei Pflegekräfte für 40 Pflegebedürftige eingeteilt sind läuft es sehr schnell aus dem Ruder. Bewohner werden nach dem Schema „Hopp-Hopp“ versorgt, die persönliche Zuwendung bleibt außen vor – die Würde des Menschen wird somit stark beschnitten.
Speziell bei bettlägrigen Bewohnern denen das eigene Krankheitsbild nicht ermöglicht sich großartig selbst zu fortzubewegen ist dies ein fatales Bildnis und hat den Charakter von „weggesperrt und ausgeliefert“. Das Angebot des § 87b SGB XI wird – obwohl es möglich wäre – erst gar nicht von sich aus angeboten.
Unter dem Strich bleibt vielen Pflegebedürftigen statt der Würde des Menschen nur ein Dahinsiechen und das Warten auf den Tod.
Darf Altenpflege wirklich so in unserer Gesellschaft aussehen?